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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Foodtruck Catering

 

  1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt verbindlich durch die schriftliche oder elektronisch bestätigte Annahme des vom Auftraggeber unterschriebenen Angebots/Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

 

  1. Leistungsumfang, Terminreservierung & Abrechnung

Nach Auftragserteilung wird der vereinbarte Termin verbindlich für den Auftraggeber reserviert und fest eingeplant. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils bestätigten Angebot.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Angebot vereinbarten bzw. bestellten Leistungen und Mengen. Eine Reduzierung der Abnahmemenge durch den Auftraggeber, insbesondere wenn bereitgestellte Speisen oder Bestandteile der vereinbarten Leistung nicht vollständig verzehrt oder abgerufen werden, berührt die Vergütungspflicht nicht.

Nachbestellungen oder zusätzliche Leistungen während der Veranstaltung sind möglich und werden gesondert berechnet und der Endabrechnung hinzugefügt.

Nach der Veranstaltung übersendet der Auftragnehmer eine Endabrechnung.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:

  • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
  • Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)

In Einzelfällen kann nach vorheriger individueller Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Barzahlung vereinbart werden. 

 

  1. Stornierung durch den Auftraggeber

Bei Stornierung des Auftrags fallen folgende pauschalierte Stornokosten an: bis 100 Tage vor Veranstaltung: 40 % des Auftragswertes, bis 50 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Auftragswertes, bis 30 Tage vor Veranstaltung: 90 % des Auftragswertes , bis 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

  1. Änderungen im Speisenangebot

Geringfügige Änderungen im Speisen- und Getränkeangebot bleiben vorbehalten, insbesondere aus saisonalen, marktbedingten oder qualitätsbezogenen Gründen, sofern der Charakter der Leistung nicht wesentlich verändert wird.

 

  1. Leistungszeiten & Toleranz

Der Auftragnehmer bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Zeiten. Verzögerungen bis zu 60 Minuten gelten als vertragsgemäße Toleranz, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

 

  1. Aufstellort, Genehmigungen & Betrieb

Aufstellort, Genehmigungen & Betrieb

Der Auftraggeber stellt zudem eine waagerechte, frei anfahrbare Stellfläche auf privatem Grund sowie einen Stromzugang (230 Volt) direkt an der Stellfläche zur Verfügung. Es dürfen an diesem Anschluss keine weiteren Geräte betrieben werden.

Technische Voraussetzungen:
• Direkter Stromanschluss: 230 V / 3 kW
• Truckmaße: 2,50 m Breite × 6,00 m Länge × 2,80 m Höhe

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Untergrund geeignet ist und keine Schäden entstehen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind bereitzustellen.
Bei Nutzung öffentlicher Flächen ist der Auftraggeber für sämtliche erforderlichen Genehmigungen verantwortlich.

Der am Eventtag entstehende Verpackungsmüll (in der Regel ca. 1 Müllbeutel) ist durch den Auftraggeber auf eigene Kosten zu entsorgen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verschmutzungen oder Schäden, die durch betriebsbedingte, technisch unvermeidbare geringe Flüssigkeitsaustritte entstehen, soweit kein Verschulden vorliegt.
Gelieferte Waren und Betriebsmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

 

  1. Haftung für Auf- und Abbau / Umfeld

Für Sachschäden im Zusammenhang mit Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und 13.

Für Sachschäden die während der Auf- und Abbauphase sowie der Veranstaltungsdauer entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Mit Auftragsvergabe geht die Haftung an den Auftraggeber über. Ebenso die Haftung zur Gehwegsicherung und Stolperfallenvermeidung aufgrund des Stromkabels.

 

  1. Foto- und Videoaufnahmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung zu erstellen und zu verwenden.

Der Auftraggeber kann der Nutzung jederzeit in Textform widersprechen (z. B. per E-Mail an info@burristas.de mit dem Betreff „Kein Foto- und Videomaterial“).

Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Auswahl der Aufnahmen kostenfrei zur Verfügung.

 

  1. Vertragsänderungen & Recht

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

  1. Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse

Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände (z. B. technische Defekte, Ausfall des Foodtrucks, behördliche Anordnungen) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Rückerstattung & Haftungsbegrenzung bei Ausfall

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden im Falle eines Ausfalls nach Ziffer 11 vollständig erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatz für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung.

 

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
c) nach dem Produkthaftungsgesetz
d) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder übernommener Garantie

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

  1. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

 

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